Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
- Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem:der Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin Susanne Buchberger gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
- Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des:der Auftraggeber:in sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin Susanne Buchberger ausdrücklich schriftlich anerkannt.
- Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
- Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
- Die Auftragnehmerin Susanne Buchberger ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin Susanne Buchberger selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem:der Auftraggeber:in
- Der:die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Auftragnehmerin Susanne Buchberger zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der:die Auftraggeber:in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die Auftragnehmerin Susanne Buchberger anbietet.
3. Mitwirkungspflicht des:der Auftraggeber:in
Mitwirkungspflicht bei Aufträgen im Bereich Interimmanagement und Unternehmensberatung
- Der:die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
- Der:die Auftraggeber:in wird die Auftragnehmerin Susanne Buchberger auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
- Der:die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die Auftragnehmerin Susanne Buchberger auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
Mitwirkungspflicht bei Aufträgen im Coaching
- Ein Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen Auftraggeber:in und Susanne Buchberger (Coachin) geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Coachin macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Susanne Buchberger steht als Coachin dem:der Auftraggeber:in als Prozessbegleiterin und Unterstützerin bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom:von der Auftraggeber:in geleistet. Der:die Auftraggeber:in sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
4. Kurzfristige Absage / Stornierung von vereinbarten Terminen
- Eine kostenfreie Absage von vereinbarten Terminen ist für Einsatztermine als Interimsmanagerin, Unternehmensberaterin, Coach sowie Trainerin bei inhouse-Veranstaltungen bis zu 24 Stunden vor dem Termin möglich, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.
- Die Stornierung von Anmeldungen zu Trainings und Workshops bzw. Umbuchung auf andere angebotene Termine ist kostenfrei bis 4 Wochen vor dem Beginn möglich, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig, sofern keine Ersatzteilnehmer:in genannt wird.
5. Sicherung der Unabhängigkeit
- Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
- Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der Auftragnehmerin Susanne Buchberger zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des:der Auftraggeber:in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
6. Berichterstattung / Berichtspflicht
- Die Auftragnehmerin Susanne Buchberger verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihre Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
- Den Schlussbericht erhält der:die Auftraggeber:in in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
- Die Auftragnehmerin Susanne Buchberger ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
7. Schutz des geistigen Eigentums
- Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin Susanne Buchberger und ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Konzepte, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Schulungsunterlagen, Übungen in Workshops, etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin Susanne Buchberger. Sie dürfen vom:von Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der:die Auftraggeber:io ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin Susanne Buchberger zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin Susanne Buchberger – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
- Der Verstoß des:der Auftraggeber:in gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin Susanne Buchberger zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
8. Gewährleistung
- Die Auftragnehmerin Susanne Buchberger (Unternehmensberaterin) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den:die Auftraggeber:in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
- Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
9. Haftung / Schadenersatz
- Die Auftragnehmerin Susanne Buchberger haftet dem:der Auftraggeber:in für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Auftragnehmerin beigezogene Dritte zurückgehen.
- Schadenersatzansprüche de:ders Aufraggeber:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
- Der:die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.
- Sofern die Auftragnehmerin das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin Susanne Buchberger diese Ansprüche an den:die Auftraggeber:in ab. Der:die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
- Die Informationen in Coaching-Sitzungen, Einzelberatungen, Trainings und Workshops, etc. sind sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit als Coachin handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung im Rahmen von Coaching-Sitzungen, Einzelberatungen, Trainings und Workshops, etc wird zur Gänze ausgeschlossen. Jede:r Auftraggeber:in trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Ein Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
- Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der:die Auftraggeber:in. Die Teilnehmer:innen haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Susanne Buchberger.
- Susanne Buchberger behält sich das Recht vor, Workshops abzusagen (z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Krankheit oder sonstigen wichtigen Gründen). Weiters behält sich Susanne Buchberger das Recht vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe den Ort des Workshops zu ändern oder im Falle einer Erkrankung eine andere Trainerin als Vertretung zu beauftragen. Im Falle der Absage eines Workshops werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren rückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Geheimhaltung / Datenschutz
- Die Auftragnehmerin Susanne Buchberger verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des:der Auftraggeber:in erhält.
- Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin Susanne Buchberger, über sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrags zugegangen sind, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren sowie die zum Zwecke der Auftragserfüllung überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen .
- Die Auftragnehmerin Susanne Buchberger ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
- Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
- Die Auftragnehmerin Susanne Buchberger ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der:die Auftraggeber:in leistet der Auftragnehmerin Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
11. Honorar
- Nach Vollendung des vereinbarten Auftrags erhält die Auftragnehmerin Susanne Buchberger ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem:der Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin Susanne Buchberger ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin fällig.
- Die Auftragnehmerin Susanne Buchberger wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
- Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Auftragnehmerin Susanne Buchberger vom:von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.
- Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Auftragnehmerin Susanne Buchberger (Unternehmensberaterin) von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
- Die Auftragnehmerin Susanne Buchberger ist berechtigt, dem:der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der:die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin Susanne Buchberger ausdrücklich einverstanden.
12. Dauer des Vertrages
- Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
- Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen: – wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät oder wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren der Auftragnehmerin Susanne Buchberger weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmerin Susanne Buchberger eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
- Ist der:die Auftraggeber:in Verbraucher:in nach KSchG besteht das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Dies gilt nicht für sofort verfügbare Onlineworkshops, digitale Produkte oder Downloads und Workshops, die bereits innerhalb dieser 14 Tage ab Vertragsabschluss beginnen. Jeglicher Rücktritt muss uns gegenüber schriftlich erklärt werden. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Bei Widerruf des Vertrags, werden Ihnen bis zu diesem Zeitpunkt getätigte Zahlungen, unverzüglich rückerstattet.
13. Schlussbestimmungen
- Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
- Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
- Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
- Auf alle Vereinbarungen zwischen Auftraggeber:in und Susanne Buchberger ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmerin Susanne Buchberger zuständig.
Susanne Buchberger behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer solchen Änderung sind auch für Aufträge, die im Zeitpunkt der Änderung erteilt aber nicht (komplett) abgewickelt sind, die jeweils zum Zeitpunkt der einzelnen Ausgabe geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeb